Ehren- und Freimitglieder
Mit Stolz präsentieren wir Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht unserer Ehren- und Freimitgliedern. Diese werden in den Statuten (letzte Änderung am 8. August 2025) wie folgt definiert:
II Mitgliederschaft
Art. 6
a) Zu Ehrenmitgliedern (Ehrenpräsidenten) können Personen ernannt werden, die sich um den Verein in besonders hohem Masse verdient gemacht haben. Sie werden von der Generalversammlung auf Antrag der Vereinsleitung ernannt.
b) Freimitglieder werden ebenfalls auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung ernannt.